Vorgaben für die Wohnbaulandentwicklung in Hessen

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das strategische Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und die verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung.

Der Landesentwicklungsplan beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen und wird von der Obersten Landesplanungsbehörde, dem Hessischen Wirtschaftsministerium, erstellt. Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert.

Der LEP macht beispielsweise Aussagen zur Struktur und Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft in Hessen und seinen Regionen und enthält unter anderem Vorgaben und Anforderungen an die Siedlungsstruktur, darunter auch die Entwicklung der Wohnflächen und der Gewerbeflächen in Hessen. Weitere Informationen stellt das Portal der LandesplanungÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.