Haus mit Solarpanel-Fassade in Frankfurt Riedberg

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Energiesparen und Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandard sind aktuelle Themen des nachhaltigen Bauens. Die Reduzierung des Energieverbrauchs und damit die Senkung der Betriebskosten ist eine aktuelle große Herausforderung im Wohnungsbau. Hierfür können die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten verstärkt eingesetzt und verbessert werden sowie neue innovative Verfahren und Materialien entwickelt werden. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt dabei eine wesentliche Grundlage dar. Mit dem Gesetz werden sowohl die bau- und anlagentechnischen Anforderungen an Gebäude als auch die Nutzung von erneuerbaren Energien zu Wärmezwecken geregelt. Künftig dürfen nur noch moderne Heizungen in Gebäude eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Bereits verbaute, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben sowie im Fall eines Defekts repariert und weiter betrieben werden.

Damit sind seit 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) aufgehoben.

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