Mit Infrastruktur sind zunächst alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge als erforderlich gelten gemeint. Dabei wird unterteilt in technische Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen).
Mobilität wiederum ist die Grundlage für Teilhabe am öffentlichen Leben und für ökonomischen Wohlstand. Mobilität zu gewährleisten und den Verkehr verträglich abzuwickeln ist eine zentrale Aufgabe von Kommunen aber auch des Landes und des Bundes. Belastungen für Gesundheit, Klima und städtischer Umwelt sollten dabei reduziert und eine stadtverträgliche Gestaltung der Straßenräume erreicht werden. Die Kommunen stehen vor der Aufgabe, multimodales Verhalten zu fördern, d.h. die Nutzung verschiedener Fortbewegungsmittel in Kombination (z.B. Fahrrad und Schiene), um die Belastungen aus Güter- sowie Personenverkehr mit Lkw und Pkw zu verringern.
Für die Neuausrichtung der kommunalen Verkehrsangebote und der technischen sowie der sozialen Infrastruktur bedarf es einer integrierten und reflexiven Planung, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung im Sinne energieeffizienter, stoffstromarmer und sozial verantwortlicher Daseinsvorsorge orientiert.