Ein qualifizierter Mietpreisspiegel im Sinne des § 558d BGB gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Mietspiegel können von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter und der Mieterinnen und Mieter gemeinsam nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Der qualifizierte Mietpreisspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Transparenz lokaler Wohnungsmärkte, insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab für die gesetzlich zulässige Miete lässt sich damit sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsmietverträgen einfach und preiswert ermitteln. Durch einen gemeinsamen Mietpreisspiegel, der durch mehrere benachbarte Gemeinden erstellt wird, kann sogar zum selben Stichtag Transparenz für ein großräumiges Gebiet hergestellt werden.
In Hessen gibt es bisher nur in Frankfurt am Main und Darmstadt qualifizierte Mietpreisspiegel. Viele Gemeinden scheuen nach wie vor die hohen Kosten, die damit verbunden sind. Es ist daher im Interesse des Landes, die Erstellung qualifizierter Mietpreisspiegel zu fördern, um so den Verbreitungsgrad dieser Mietpreisspiegel in Hessen zu erhöhen. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Zusammenschlüsse von hessischen Gemeinden.