Eine enge Verzahnung zwischen Wohnungsbaupolitik und Infrastrukturplanung ist erforderlich, um durch den qualitativen und quantitativen Ausbau der Infrastruktur bei gleichzeitiger aktiver Wohnungsbaupolitik die Standortvorteile in der Innenstadt, im Stadtteil bzw. im Ortskern gegenüber dem Siedlungsrand zu verbessern. In vielen Bestandsquartieren sind bereits heute die Folgen des demographischen Wandels sichtbar. Die Bevölkerungszusammensetzung hinsichtlich Alters- und Haushaltsstruktur hat sich verändert und erfordert insofern auch eine Anpassung vieler Infrastrukturangebote. Im Rahmen der Realisierung neuer Wohnquartiere muss zudem neue Infrastruktur geschaffen werden. Angesichts der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen sind die Handlungsspielräume der Kommunen jedoch begrenzt.
Ein Beispiel für eine Anpassung im Bestand ist die
Heinrich-Lübke-SiedlungÖffnet sich in einem neuen Fenster in Frankfurt am Main: Im Zuge der Sanierung wurden nicht nur die Wohnungsbestände energetisch saniert, sondern die Anzahl der Wohnungen auch erhöht, der öffentliche Raum verbessert sowie die Infrastruktur deutlich modernisiert.
Bei der Planung neuer Wohnquartiere benötigen Kommunen vor allem Klarheit darüber, was die zusätzliche Flächeninanspruchnahme tatsächlich kostet. Das Deutsche Institut für Urbansitik (DifU) hat hierzu als
Arbeitshilfe Werkzeuge und Kosten-Nutzen-ModelleÖffnet sich in einem neuen Fenster u.v.m. veröffentlicht.
Förderung
Finanzielle Hilfen bei der Anpassung und Schaffung von vor allem sozialer Infrastruktur bieten einige Förderprogramme in Hessen. Zu nennen sind
- das Bund-Länder-Programm Investitionspakt Soziale Integration im QuartierÖffnet sich in einem neuen Fenster,
- ferner die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen InformationsinitiativenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- das Investitionsprogramm der HESSENKASSEÖffnet sich in einem neuen Fenster zugunsten finanz- oder strukturschwacher und zugleich sparsamer Kommunen, die keinen Kommunal-Dispo in Anspruch nehmen mussten.