Umgang mit Leerstand

Neben dem Neubau und der Nachverdichtung ist auch die Belebung von Leerständen und Wiedernutzbarmachung ist ein weiterer Baustein zur Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums. Die Wiederbelebung von bestehenden Gebäuden schafft nicht nur Wohnraum, sie lässt auch lebendige Orte entstehen, spart Kosten und trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei.

Der Bund hat Anfang 2025 im Rahmen des Kommunaldialogs "Wohnen in ländlichen Räumen" die "Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung" vorgestellt. Diese zielt darauf ab, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung, der Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie des Wissenstransfers werden hier verknüpft. Zukünftig sollten durch eine gezielte Kombination von Städtebauförderung und sozialer Wohnraumförderung im Rahmen der Leerstandsaktivierung Synergien zwischen der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Versorgung der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung noch stärker genutzt werden.

Die im Rahmen der Strategie entwickelte Webseite "Potenzial Leerstand" stellt für verschiedene Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu rechtlichen und finanziellen Instrumenten, guten Beispielen sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit.

www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstandÖffnet sich in einem neuen Fenster

Gesetzesentwurf gegen spekulativen Leerstand

Hessen begegnet dem Leerstand mit einer Gesetzesinitiative

Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 standen zum Stichtag am 15. Mai 2022 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen leer, das entspricht insgesamt über 122.000 Wohnungen und davon über die Hälfte seit mehr als einem Jahr. Um dem entgegen zu plant die Landesregierung ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand.

Um grundlosen Leerstand und Spekulation mit Wohnraum einzudämmen, fehlte den Kommunen bisher die notwendige Rechtsgrundlage. Der Gesetzesentwurf will für Kommunen durch eigenes Satzungsrecht neue Spielräume schaffen, um effektiv gegen spekulativen Leerstand vorzugehen.

Zur Mitteilung des WirtschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster

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