Grundlage für Flächennutzungs- und Bebauungsplanung

Die Regionalplanung ist nicht als eigenständige Planung unterhalb der Landesplanung zu verstehen, sondern sie ist deren Bestandteil. Sie legt die Ziele für die drei Planungsregionen bzw. Teilräume Nord-, Süd- und Mittelhessen unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans fest.

Die Regionalpläne vertiefen und konkretisieren die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Hessen für die jeweilige Region. Die Zuständigkeit für die Regionalplanung in Nordhessen liegt beim Regierungspräsidium KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster, für Mittelhessen beim Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster und für Südhessen beim Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die drei Regionalpläne enthalten textliche und zeichnerische Aussagen wie z.B. Festlegungen zu (zukünftigen) Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen, regionalen Grünzügen, Gebiete für den Klimaschutz oder den Hochwasserschutz, Trassen und Standorte für die überörtliche Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgungsanlagen oder Gebiete für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie weitere in der Region raumbedeutsame Themen von überörtlicher Bedeutung. Wie auch der Landesentwicklungsplan legt auch der Regionalplan verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze fest.

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen für die Planungsregionen Nord-, Süd- und Mittelhessen beschlossen und von der Landesregierung genehmigt.

Eine Sonderstellung nimmt der Regionale Flächennutzungsplan für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMainÖffnet sich in einem neuen Fenster ein. Der "Regionale Flächennutzungsplan 2010", bildet zusammen mit dem Regionalplan Südhessen ein Planwerk. Die Unterlagen zum Regionalplan Südhessen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Außerdem hat das Regierungspräsidium Darmstadt im August 2019 das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für SüdhessenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Dieses zeigt innovative Lösungsansätze dafür auf, wie der große Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbegebiete und Logistikansiedlungen bis 2030 gedeckt werden kann. Hintergrund sind die anstehende Neuaufstellung des Regionalplans bzw. des Regionalen Flächennutzungsplans und die anhaltend hohe Wachstumsdynamik im Rhein-Main-Gebiet.

Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern beschäftigt sich unter anderem ebenfalls mit den Themen Raumordnung und StadtentwicklungÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die IHK Offenbach am Main hat die Federführung für diesen Themenbereich. In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in allen Planungsebenen beteiligt, also Landesentwicklungs-, Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Sie vertritt dabei die Interessen der regionalen Wirtschaft. 

Weitere Informationen stellt das Hessische LandesplanungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster bereit.

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