Die Stadtentwicklungspolitik zielt auf eine nachhaltige und integrierte Entwicklung aller hessischen Städte und Gemeinden als Orte zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Erholen. Neben demografischen und wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen gilt es vor allem die Folgen des Klimawandels und gesellschaftlicher bzw. sozialer , aber auch wirtschaftstruktureller Veränderungen zu bewältigen, aber auch das baukulturelle Erbe zu bewahren. Das Land Hessen unterstützt die Kommunen mit einer Reihe von Programmen. Bund und Länder haben die Städtebauförderung von 2020 an neu geordnet. In Hessen wurden die bisherigen Programme Aktive Kernbereiche in Hessen sowie Städtebaulicher Denkmalschutz in dem Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt.
Lebendige Zentren
Die Innenstädte und Ortskerne leiden an Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen – sie bieten damit jedoch auch neue Raum- und Flächenpotenziale. Damit die Innenstädte auch künftig Orte der Begegnung, des Austauschs und der Identifikation für alle Menschen bleiben können, stehen der Erhalt und die Entwicklung lebendiger und identitätsstiftender Innenstädte und Ortskerne im Mittelpunkt des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren.
Das Programm Lebendige Zentren fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten. Es geht darum, die Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind wichtige Standortfaktoren. Das Programm wird auf kommunaler Ebene gemeinsam mit lokalen Akteuren umgesetzt. Diese verstehen sich als Multiplikatoren, aber auch als Träger eigener Initiativen.
Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.
Beratung erhalten Kommunen im Zentrum Nachhaltige StadtentwicklungÖffnet sich in einem neuen Fenster, das bei der HA Hessen Agentur GmbH angesiedelt ist.
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