Das Land hat 2017 erneut die Möglichkeit geschaffen, Belegungsrechte anzukaufen, um schnell und wirksam für eine Entspannung am Wohnungsmarkt zu sorgen. Insgesamt vier Millionen Euro können hierfür allein in diesem Jahr genutzt werden. Wegen der starken Nachfrage und dem sofort spürbaren Ergebnis dieses Instrument hat das Land das Angebot an die Wohnungsträger erneuert.
Zudem enthält die neue Richtlinie für den Ankauf von Belegungsrechten eine Erhöhung der Fördersätze: So zahlt das Land nun 2,50 Euro statt wie bisher 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die bisher keiner Bindung unterlagen. Auch die Fördersätze für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, deren Bindung ausläuft, wurde von bisher 80 Cent Euro auf nun 1,50 Euro erhöht. Darüber hinaus wird erstmals ein Entgelt von 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt.
Förderfähig sind ausschließlich Mietwohnungen im Gebiet des Regionalverbands FrankfurtRhein-Main, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf nach § 1 Abs. 1 der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung sowie in den kreisfreien Städten und in den Sonderstatusstädten Hessens (in der Anlage der Richtlinie aufgeführt). Dies sind die Regionen, in denen gerade Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen die größten Probleme haben, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Bei einer kommunalen Finanzierungsbeteiligung erhöht sich der Zuschuss. Bei Städten und Gemeinden, die die „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ unterzeichnet haben, wird die kommunale Finanzierungsbeteiligung vom Land Hessen übernommen.
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