Neubau von Mietwohnungen für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Hessen gewährt Fördermittel für die Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende, insbesondere für Neubauten.

Bei der Förderung des Wohnens für Menschen in der Berufs- oder Hochschulausbildung steht der Neubau von Gebäuden im Vordergrund. Im Einzelfall können aber auch Investitionen gefördert werden, um Bestandsgebäude für diesen Zweck erstmals nutzbar zu machen. Grundsätzlich müssen jeweils mindestens vier zusammenhängende Wohnplätze entstehen. Ausführliche Informationen zu den Förderkonditionen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Weitere Informationen hält die Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung (Kapitel 6) bereit.