Förderung von Wohneigentum

Für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum werden vom Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zinsgünstige Darlehen bereitgestellt. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von neu geschaffenem oder bereits bestehendem Wohnraum zur erstmaligen Wohneigentumsbildung.

Zielgruppe der Förderung sind bevorzugt Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen ein besonderer Bedarf besteht. Förderberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz nicht überschreitet.

Hier können Sie die aktuelle Richtlinie zur Wohneigentumsförderung herunterladen:

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