Der Online-Dienst Wohngeld wurde vom Land Schleswig-Holstein und seinem landeseigenen IT-Dienstleister Dataport entwickelt, Hessen nutzt diesen nach und stellt ihn allen hessischen Wohngeldbehörden zur Verfügung. Die Anbindung der Wohngeldbehörden erfolgte in mehreren Schritten.
Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.
Mit dem elektronischen Antragsweg erfüllt Hessen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dabei hat Hessen sichergestellt, dass die online gestellten Anträge ohne zeitraubenden Medienbruch ins interne Bearbeitungsverfahren eingehen.
Neben der erstmaligen Beantragung von Wohngeld sind auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung des Wohngeldes online möglich. Im kommenden Jahr folgt noch das Formular zur Mitteilung von Änderungen.
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