Das Land Hessen plant einen Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung für Wohnungsunternehmen oder Haushalte, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder erwerben, und zwar abhängig vom Energiestandard der Immobilie. Das Sonderprogramm „Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung“ enthält einen Zuschuss von voraussichtlich 17.500 Euro für den Effizienzhaus-Standard 55 und 37.500 Euro für den Effizienzhausstandard 40 Plus.
Mit dem geplanten Klimabonus wird die bisherige Mietwohnungsbau- und Eigentumsförderung des Landes ausgeweitet. Diese richtet sich vor allem an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. So darf das Einkommen einer Familie mit zwei Kindern nach den aktuellen Grenzen knapp 87.000 Euro betragen, wenn sie von dem Förderdarlehen profitieren will. Für diese bietet das Land ein nachrangiges Darlehen zu einem jährlichen Zinssatz von 0,6 Prozent für 20 Jahre an.
Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren die Förderung vereinfacht, indem Förderrichtlinien zusammengeführt wurden – das erleichtert die Antragsstellung. Zudem ist im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgelegt, dass die Einkommensgrenzen alle drei Jahre automatisch angepasst werden.