Im Vorfeld des bundesweiten Aktionstags zum Mietenstopp sagt der hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir:
„Unser Ziel ist, dass jede Hessin und jeder Hesse eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis findet. Daran arbeiten wir seit Jahren: Als Land nutzen wir die zur Verfügung stehenden Instrumente, ob durch Rekordmittel für geförderten Wohnraum, regulatorische Instrumente oder unser Wohnungsbauprogramm Großer Frankfurter Bogen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse, den abgesenkten Kappungsgrenzen und der Fehlbelegungsabgabe auch die Förderung von Mietspiegeln, der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder die Unterstützung von Städten und Kommunen bei der Suche nach Bauland. Durch die Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und die Anpassung der Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2023 wird sich der Kreis derjenigen erweitern, die Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Klar ist aber auch: Wir brauchen einen langen Atem und müssen gleichzeitig an vielen Stellschrauben drehen.
Dass unsere Wohnungspolitik Erfolg hat, wird auch daran sichtbar, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen 2021 erstmals seit Mitte der 1990er im Vergleich zum Vorjahr wieder zugenommen hat. Wir haben die Trendwende geschafft und bleiben bei unserem Kurs: Auch für die kommenden zwei Jahre planen wir im Doppelhaushalt mit Rekordsummen für die Förderung bezahlbaren Wohnraums. Gerade in Zeiten steigender Zinsen und Preise in der Baubranche ist das ein klares Signal: Wir arbeiten weiter an mehr bezahlbarem Wohnraum. Als Land Hessen nehmen wir hierfür in den kommenden zwei Jahren mehr als eine Milliarde Euro in die Hand. Mit dem Geld können zum Beispiel über den Erwerb von sogenannten Belegungsrechten kurzfristig Wohnungen weiter als Sozialwohnung vermietet werden, die eigentlich wieder auf den freien Markt gehen würden. Das hilft dem angespannten Wohnungsmarkt direkt.“
Al-Wazir weiter: „Die aktuelle Situation durch die extrem steigenden Energiepriese erfordert allerdings auch kurzfristige und zusätzliche Maßnahmen. Ich habe großes Verständnis für alle, die sich ernsthafte Sorgen machen, ob sie ihre Nebenkosten in den kommenden Monaten noch bezahlen können. Darum begrüße ich es sehr, dass die mehrheitlich in Landesbesitz befindliche Wohnungsbaugesellschaft, die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW), zu ihrer sozialen Verantwortung steht. Falls Mieterinnen und Mieter ihre steigenden Nebenkostenvorauszahlungen nicht bezahlen können, findet die NHW gemeinsam mit ihnen eine Lösung - wegen Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen wird niemand auf die Straße gesetzt. Ich appelliere an alle anderen Wohnungsbaugesellschaften sowie Vermieterinnen und Vermieter, dies genauso zu handhaben.“
Die wichtigsten Maßnahmen der hessischen Wohnungspolitik:
Bis 2024 stehen Rekordmittel für geförderten Wohnraum zur Verfügung. Zusätzlich zu den hessischen Mitteln ist auch der Bund wieder mit höheren Mitteln in die Wohnraumförderung eingestiegen, die wir im Doppelhaushalt 2023/2024 vollständig in unsere hessischen Förderprogramme überführen. Damit stehen jetzt bis 2024 insgesamt 2,7 Mrd. Euro bereit.
Parallel wurden die Förderkonditionen deutlich verbessert, etwa durch zinslose Darlehen und je nach Dauer der Mietbindung unterschiedlich hohe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Werden Fördermittel vorzeitig zurückgezahlt, bleiben anschließend Sozialwohnungen zehn und nicht mehr nur fünf Jahre in der Bindung und damit bezahlbar.
Mit dem Sonderprogramm Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung gibt es in diesem Jahr für neue Vorhaben, die über die gesetzlichen energetischen Mindeststandards hinausgehen, Extrazuschüsse von bis zu 450 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, für Modernisierungen sogar bis zu 650 Euro pro Quadratmeter.
Es stehen deutlich mehr Haushaltsmittel für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen zur Verfügung – die Mittel wurden 2020 von 4 auf 14 Mio. Euro und ab 2023 auf 17 Mio. Euro jährlich aufgestockt. Damit kann sehr kurzfristig preiswerter Wohnraum an Geringverdiener vermietet werden.
Während der Corona-Pandemie wurde durch eine Eigenkapitalerhöhung um 200 Mio. Euro die mehrheitliche landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) gestärkt.
Hessen hat das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes schnell umgesetzt: In 53 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ist für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen seit dem 12. Mai 2022 die Genehmigung der jeweiligen Kommune erforderlich. Zudem haben diese Städte und Gemeinden neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland, wie etwa ein Vorkaufsrecht für brachliegende oder nur geringfügig gebaute Grundstücke. Der bisherige Genehmigungsvorbehalt in Milieuschutzgebieten ist auf das ganze Land ausgedehnt worden.
Um die Chancen von Normalverdienerinnen und Normalverdienern auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, hat Hessen bereits im Jahr 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Ende November 2020 wurde der Geltungsbereich mit der Mieterschutzverordnung auf 49 Städte und Gemeinden ausgeweitet und die Geltungsdauer verlängert. Zudem wurde die abgesenkte Kappungsgrenze (15 Prozent) zur stärkeren Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen sowie die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren bei der Veräußerung von in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnungen verlängert und ausgeweitet.
Hessen plant, die Einkommensgrenze für Familien, die eine Sozialwohnung beziehen wollen, durch die Erhöhung des Anrechnungsbetrags für Kinder anzuheben und festzuschreiben, dass auch dieser zukünftig alle drei Jahre automatisch angepasst wird. Damit wird sichergestellt, dass der Kreis derjenigen, die die Förderung des Landes nutzen können, nicht kleiner wird. Die nächste Anpassung geschieht zum 1. Januar 2023, angesichts der Preisentwicklung der letzten Zeit ist eine deutliche Erhöhung zu erwarten.
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument für die Transparenz lokaler Wohnungsmärkte. Daher fördert das Land Hessen die Erstellung qualifizierter Mietspiegel seit Juni 2021 mit einer eigenen Richtlinie. In Hessen können Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und auch Zusammenschlüsse kleinerer Kommunen von den Fördermitteln des Landes profitieren.
Mit einer Vielzahl an Beratungsangeboten und Fördermitteln unterstützt Hessen Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Unternehmen dabei, Energie zu sparen. Insgesamt stellt das Land Hessen jährlich rund 20 Millionen Euro Fördermittel bereit, um Investitionen in die energetische Sanierung von Schulen, Rathäusern, Mietobjekten oder Wohnhäusern zu fördern. Je energieeffizienter die Sanierung umso höher die Förderung. Auch hocheffiziente Neubauten von Nichtwohngebäuden werden gefördert. Ferner werden Kommunen bei der energieeffizienten Baulandentwicklung unter hohen Standards wie am Beispiel der Plus-Energie-Siedlungen unterstützt.
2021 wurde die Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen eingerichtet. Durch das Engagement von Wohninitiativen, Kommunen, sozialen Trägern und der Wohnungswirtschaft entstehen an vielen Orten in Hessen lokale, innovative Projekte, die bedarfsorientierten Wohnraum schaffen – sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum.
Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens wurde Anfang 2020 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) initiiert. Ziel ist, bis Ende 2022 allen hessischen Kommunen ein Bauportal zur Verfügung zu stellen, um Bauanträge digital einreichen zu können und zudem die digitale Zusammenarbeit der an der Baugenehmigung zu beteiligenden Behörden, Antragsteller, Bauherren und Fachstellen zu steuern.
Mit der Baulandoffensive Hessen hat das Land ein Angebot für Kommunen ins Leben gerufen, das bei der Ausweisung von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau unterstützt.