Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums mangelt es häufig an geeigneten Flächen. So rückt die Innenentwicklung und damit auch die Aktivierung untergenutzter Flächen in den Fokus. Zur Kombination von Wohnen und Nahversorgung ist nun eine Handreichung erschienen, um insbesondere kleinere Kommunen bei Planung und Umsetzung solcher Typologien in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel u.a. Beteiligten zu unterstützen. Sie geht auf eine Anregung des hessischen Supermarktgipfels Ende 2019 zurück.
Flächenpotenziale von Nahversorgern, z.B. eingeschossige Lebensmittel-, Drogerie- und Getränkemärkte mit großen Parkplätzen, finden sich in Innenbereichen von kleineren wie großen Städten. Sie garantieren zwar die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung in Stadtkernen und in umliegenden Quartieren, nutzen aber die wertvolle Reserve „Grund und Boden“ nur unzureichend aus.
Der ohnehin knappe Raum in Innenstädten könnte durch eine verdichtete Entwicklung dieser Liegenschaften, z.B. durch Wohnen auf Supermärkten effizienter genutzt werden, das Quartier, die Bewohnerschaft wie auch der Handel könnten profitieren. Gefragt sind Konzepte, die in den Obergeschossen vor allem Raum für neue Wohnungen vorsehen und im Erdgeschoss ausreichend Platz für Märkte bieten. Auch übergroße Parkplatzflächen können in diese Konzepte einbezogen und versiegelte Flächen ggf. reduziert werden. Nutzungsmischungen mit sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder mit Praxen und Gewerbe sind ebenso denkbar.
Obwohl die Aktivierung vor allem von innerstädtischen Einzelhandelsstandorten quantitativ nur in geringem Umfang zur Entschärfung des Wohnungsmangels beitragen wird, kann im Bestand durch derartige Kombi-Lösungen die Nutzungsdichte der jeweiligen Liegenschaft erhöht werden. Bei intelligenter Planung entsteht ein Mehrwert für das gesamte Quartier. Zu den Vorteilen auf Seiten der Händler und Projektentwickler zählen höhere Mietumsätze bzw. Verkaufserlöse für Immobilien, die Adressbildung durch ein attraktives Gebäude u.v.m.
Die Rahmenbedingungen sind jedoch an jedem Standort unterschiedlich, z. B. im Hinblick auf das Alter der Gebäude, deren Lebenszyklus, die baurechtliche Situation etc. Zahlreiche wirtschaftliche, planerische, rechtliche und organisatorische Fragen sind vorab zu klären. Sie werden in der nun veröffentlichten Handreichung übersichtlich dargestellt. Aktuelle Beispiele, u.a. in Frankfurt und Darmstadt, machen deutlich, dass Handel und Immobilienwirtschaft inzwischen durchaus Interesse daran haben, auf bestehenden Liegenschaften des Lebensmitteleinzelhandels, aber auch bei der Planung neuer Wohnquartiere an den Siedlungsrändern, andere, städtebaulich qualitätvollere Lösungen mit funktionaler Mischung zu realisieren.
Dank gebührt der Stadt Frankfurt, die diese Zusammenstellung mit Ihrer Expertise unterstützt hat.