Konzeptvergabe - Gute Projekte initiieren und fördern

Der Bund hat in seinen „Kernempfehlungen und Maßnahmen“ des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen (Punkt 2.2.2) die Konzeptvergabe empfohlen.

Der Bund hat in seinen „Kernempfehlungen und Maßnahmen“ des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen (Punkt 2.2.2) die Konzeptvergabe empfohlen. Hier heißt es: „Alle Gebietskörperschaften sollen Grundstücke für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verbilligt abgeben. Soweit erforderlich, sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dies schließt eine Vergabe der Grundstücke nach Konzeptqualität und nicht nach dem Höchstbieterverfahren ein. Transparente Bewertungskriterien sollten zwingende Voraussetzung für eine stärkere Nutzung von Konzeptvergaben sein. Allerdings dürfen deren Anforderungen das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht durch überhöhte Ansprüche konterkarieren.“

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Die 'Allianz für Wohnen' in Hessen hat diese Empfehlung aufgenommen und einen "Leitfaden zur Konzeptvergabe" erarbeitet. Er richtet sich insbesondere an Kommunen oder kommunale Unternehmen und wird darstellen, wie eine solche Konzeptvergabe von Grundstücken erfolgen kann. Dabei sollen unterschiedliche Voraussetzungen der Kommunen beachtet werden. Beispiele von bereits angewandten Verfahren erläutern das Procedere. Der Leitfaden ist im Herbst 2017 erschienen.

 

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