Gute Konzepte entscheiden Grundstücksvergabe

Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität – kurz: Konzeptvergabe

Der anhaltende Nachfragedruck im Wohnungsbau lässt die Grundstückspreise insbesondere in wachsenden Regionen wie dem Rhein-Main-Gebiet stark ansteigen. Dadurch wird die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum immer schwieriger. Im Interesse einer nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung können Kommunen hier jedoch steuernd eingreifen – durch die sog. Konzeptvergabe.

In der kommunalen Praxis herrscht vielfach die Grundstücksvergabe nach Höchstpreis vor. Das geht häufig zu Lasten der Qualität von Wohnprojekten. Die Funktion von Liegenschaften wird heute wieder verstärkt unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten diskutiert, insbesondere angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in lebenswerten Quartieren. Erstrebenswert ist in diesem Zusammenhang eine verstärkte Anwendung der Konzeptvergabe, z.B. bei der Entwicklung von Wohnungsbauprojekten auf kommunalen Grundstücken.

So kann im öffentlichen Interesse Einfluss auf die qualitative Verwertung von Grundstücken und vor allem auf die Grundstückspreise genommen werden. Anstatt an einem meist von Investoren gebotenem Höchstpreis orientiert sich die Vergabeentscheidung der Kommune bei der Konzeptvergabe u.a. an vielfältigen inhaltlichen Kriterien. Sie erleichtert dadurch auch gemeinschaftlichen Wohnprojekten den Zugang zu Grundstücken. Wichtige Aspekte bei der Beurteilung der eingereichten Konzepte für Wohnungsbauprojekte können z.B. die städtebauliche Einbindung, die Gestaltung lebendiger Nachbarschaften, Mobilitätskonzepte, energetische Standards oder architektonische Qualität sein.

Auch in Hessen wird intensiv für die Anwendung der Konzeptvergabe geworben, zwei hessische Leitfäden erleichtern den Kommunen den „Zugang“ zu diesem Instrument. Nicht nur die Realisierung von Wohngebäuden soll damit unterstützt werden, sondern ebenso die Verwirklichung eines Wohnungsangebots als „Stadtbaustein“ und die Berücksichtigung der Bandbreite alternativer Bauherrn- und Nutzergemeinschaften bzw. Rechtsformen.

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