Soziale Wohnraumförderung

Vor allem die größeren und großen Bestandshalter im Wohnungsmarkt bzw. kommunale und kreiseigene Wohnungsbaugesellschaften in Hessen sollen zu weiterer Neubautätigkeit im bezahlbaren Segment bewegt werden. Flankierend ist beabsichtigt, auch gewerbliche Unternehmen im Wohnungsmarkt für das kostengünstige Bauen zu gewinnen. Die bestehende Förderkulisse zur sozialen Wohnraumförderung bietet in Hessen viele Möglichkeiten, um Mietwohnungsangebote unter dem jeweils lokalen Mietspiegel zu schaffen.

Zu Förderprogrammen des Landes sind generell die Wohnraumförderstellen der Landkreise und kreisfreien StädteÖffnet sich in einem neuen Fenster Ansprechpartner für die Erstberatung. Dort erfahren Sie, welche Programme für Ihr Vorhaben geeignet sind bzw. in Frage kommen. Ist für ein konkretes Vorhaben bereits ein Antrag gestellt oder in Arbeit, steht Ihnen auch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) mit Rat zur Seite. Auf deren Homepage finden Sie unter den jeweiligen Förderprogrammen auch die Ansprechpartner der Wohnraumförderstellen.

Einige Kommunen in Hessen haben eigene kommunale Programme zur Wohnungsbauförderung aufgelegt, z.B. die Stadt FrankfurtÖffnet sich in einem neuen Fenster und die Stadt WiesbadenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

In Hessen stehen ebenfalls eine Reihe von Fördermöglichkeiten des Landes zur Verfügung, mit deren Abwicklung die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) betraut ist. Die Förderung erfolgt auch hier häufig in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert wird die Bildung von Wohneigentum durch Neubau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD) sowie der Erwerb von Gebrauchtimmobilien als selbstgenutztes Wohneigentum.
Das Hessen-Baudarlehen kann aber auch für die Modernisierung von Mietwohnungen, für den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden sowie für die Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung, zur Förderung des Ankaufs von Belegungsrechten, zum Wohnraumförderbericht sowie die Richtlinien zu den einzelnen Förderprogrammen im geförderten Wohnungsbau finden Sie als pdf-Dateien auch auf den Internetseiten des Hessischen WirtschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zudem hat das Hessische Wirtschaftsministerium FAQs zum geförderten Wohnungsbau veröffentlicht (Download siehe unten).

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).